IVG Aktuell (Mittwoch, 22.09.2010)

Industrieverband Garten stärkt Verbraucherschutz beim Kauf von Rasenmähern


Die im Industrieverband Garten (IVG) organisierten Hersteller verpflichten sich zu mehr Transparenz bei der Leistungsangabe für Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren.

Ein gepflegter, dicht wachsender grüner Rasen fällt sofort auf und findet Anerkennung. Er gilt als Element für Wohnlichkeit und Ruhe und ist schön anzusehen. Damit die Rasenpflege schnell und leicht zu erledigen ist, bieten Hersteller eine Vielzahl von Produkten an, nicht zuletzt den Rasenmäher.

Der Kunde findet ihn als elektrisches, batteriebetriebenes oder mit einem Benzin-motor angetriebenes Gerät. Es gibt Rasenmäher in vielen Schnittbreiten, in unterschiedlicher Bauart, mit Schneidspindel oder rotierendem Messer (Sichel), als Mäher oder Mulchgerät und mit Angaben, die auch den Autofreund ansprechen: kW, PS, HP, Hubraum, Drehzahl, 4-Takt-Motor, Mähgeschwindigkeit, vier Vorwärts- und Rückwärtsgänge, bleifreies Benzin, 40 Liter Fangbehälter und dazu noch eine lange Garantiezusage.

Welche Leistung bringt der Rasenmäher in der Praxis?

Die entscheidenden Fragen aus Sicht des Kunden bleiben aber die Folgenden:
Mäht und fängt das Gerät auch, gibt es Ersatzteilservice und Wartung, wie hoch ist der Verbrauch und letztendlich, was kostet der Mäher?

Als Antwort auf diese Fragen geben die im Industrieverband Garten vertretenen Hersteller dem Gartenfreund zu ihren Geräten eine umfassende Beschreibung über den Verwendungszweck und Gebrauch einschließlich technischer Erklärungen und Servicestellen. Bei Benzingeräten treten allerdings immer wieder Fragen hinsichtlich der korrekten Leistungsangabe auf. Der Grund: Offenbar ist nicht immer eindeutig zu erkennen, ob die Angaben des Herstellers für das Gerät oder nur für den Motor gelten. “An dieser Stelle müssen wir als renommierte Markenhersteller den Verbraucher bei seinem Verständnis unterstützen und für Klarheit sorgen”, bringt Tobias M. Koerner, Sprecher der Fachabteilung Garten- und Rasenpflegegeräte im IVG, die Sache auf den Punkt.

Keine Enttäuschungen mehr: Leistungsangaben nur noch bei Nenndrehzahl

Damit der Kunde durchblickt, also einen Vergleich anstellen kann und somit keine Enttäuschung nach dem Kauf erlebt, werden die Mitglieder des IVG nur noch die Leistung ausloben, die der Rasenmäher im tatsächlichen Einsatz, das heißt beim Mähen des Rasens, wirklich erreicht. Darauf sollte natürlich auch der Kunde achten. Leicht erkennbar wird dies bei der Angabe einer Leistung in Kilowatt (kW) im Zusammenhang mit einer Drehzahl: Die für den Mähvorgang abgeregelte Drehzahl liegt dabei deutlich unter 3600 U/min, im Regelfall bei etwa 2900 U/min. Nur diese, auf die so genannte Nenndrehzahl bezogene Leistungsangabe auf der Maschine und in der Betriebsanleitung steht im realen Betrieb zur Verfügung. Sie ist darüber hinaus Grundlage für die Einhaltung des gesetzlich vorgegebenen Geräuschwertes und die Erfüllung der sicherheitstechnischen Vorgaben.

Die Mitglieder im IVG, hier die für diese Frage federführende Fachabteilung
Garten- und Rasenpflegegeräte, haben auch beschlossen, dass ihre Verkaufsprospekte künftig nur noch die Leistung in kW bei Nenndrehzahl enthalten, entsprechend den Angaben auf der Maschine und in der Betriebsanleitung. Damit ist gewährleistet, dass diese Leistungskennzeichnung und Auslobung der Geräte den rechtlichen Vorschriften entsprechen. Für die IVG-Hersteller gilt deshalb: “Unsere Kunden erhalten das, was wir ihnen vor dem Kauf korrekt anbieten”, betont Koerner den Nutzen für den Rasenmäher-Käufer.


Ansprechpartner: Herr Michael Cuypers, Tel.: 0 21 02 / 94 08 10


2010-09-22 mc
(Belegexemplar erbeten)


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