IVG Aktuell (Donnerstag, 07.12.2006)

Vermarktung von Gartenhäckslern auf neuer Sicherheits- und Normungsgrundlage - EN 13683 als Norm bislang nicht im EU-Amtsblatt gelistet


Im EU- Amtsblatt L299/29 vom 28.10.2006 hat die EU-Kommission ihre Entscheidung vom 27. Oktober 2006 veröffentlicht: Die bisherige Europäische Norm EN 13683 hat den allgemeinen Anforderungen an die Maschinenrichtlinie 98/37/EG, insbesondere zu den Schutzeinrichtungen für den Ein- und Auswurf, nicht genügt.

Damit sind alle europäischen Mitgliedsländer über den entsprechenden Antrag der deutschen Marktüberwachung vom Juli 2002 in Kenntnis gesetzt worden.

Die daraufhin in Deutschland in gemeinsamen Gesprächen zwischen Marktaufsicht und Industrieverband Garten erzielten einvernehmlichen Regelungen zur Erfüllung der Schutzziele haben den Abverkauf und das Inverkehrbringen von Gartenhäckslern für Handel und Industrie sichergestellt.

Ab Baujahr 2003 wurden die Gartenhäcksler an die harmonisierten Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie angepasst. Dies gilt insbesondere für die Auslegung der Ein- und Ausschaltvorrichtung an den Schutzeinrichtungen, die sogenannte Nullspannungsauslösung und die Gestaltung der Einwurfgeometrie. Informationen zur Produktgestaltung der unterschiedlichen Häckslerkonzepte liegen bei den Herstellern bzw. Vermarktern vor.

Die in Deutschland getroffenen Regelungen werden aktuell im zuständigen europäischen Normungsgremium CEN/TC 144 als Änderungsentwurf zur EN 13863 beraten. Ziel ist, dass über Deutschland hinaus mit der Norm und ihrer Änderung europaweit gebrauchstaugliche und sichere Gartenhäcksler in den Verkehr kommen.



Ansprechpartner für Rückfragen:

Dr. Gerd Müller-van Ißem, IVG



IVG-Geschäftsstelle Tel.: 0 21 02 / 94 08 50
E-Mail: verband@ivg.org

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Industrieverband Garten (IVG) e.V.
Gothaer Str. 27
40880 Ratingen

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